Dank der neuen Steuerregelung seit 2012 werden Dienstfahrräder weitestgehend wie Dienstautos behandelt. Das heisst: der Arbeitgeber kann die Anschaffung eines hochwertigen Fahrrades für Angestellte und die laufenden Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Wenn das Fahrrad vom Mitarbeiter auch privat genutzt wird, muss aktuell noch 1% des Brutto-Listenpreises pro Monat vom Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil versteuert werden. Ab Januar 2019 entfällt diese Versteuerung in vielen Fällen, was einer zusätzlichen Ersparnis von 12% gleichkommt. Insgesamt sollen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern über Fahrradleasing so Ersparnisse von über 50% im Vergleich zum Privatkauf ermöglichen können.
Selbst wenn der Arbeitgeber sich nicht an den Leasingraten beteiligen will, lohnt sich das Leasing, auch bei einer Gehaltsumwandlung ist das Fahrrad am Ende durch Steuerersparnis günstiger zu bekommen. Nicht nur Arbeitnehmer, auch Selbstständige und Freiberufler können kostensparend leasen, statt zu kaufen.
Vollkaskoschutz, Wartungs- und Instandhaltungsschutz können auf Wunsch in den Vertrag integriert werden.
Wir arbeiten mit folgenden Leasinganbietern zusammen:
Das Vorgehen ist bei beiden Firmen ähnlich:
– Ein Fahrrad incl. Schloss und leasingfähigem Zubehör aussuchen
– das Angebot im jeweilige Portal einstellen, auf Freigabe warten
– Fahrrad zum vereinbarten Termin abholen
Einfach beim Arbeitgeber nachfragen, ob schon mit einem der Anbieter Kontakte bestehen. Wenn nicht: auf die Logos klicken, Informationsmaterial gibt es auf den jeweiligen Seiten – oder auch bei uns.
Achtung: da für uns mit der Abwicklung des Fahrradleasings und der nachfolgenden Serviceaufträge ein erheblich höherer Verwaltungsauswand verbunden ist, berechnen wir eine Abwicklungspauschale von 129,00€.